Zahlen und Ziffern

Allgemeines

Wenn Sie eine homöopathische Behandlung in Erwägung ziehen, sollten Sie wissen, dass Sie gleich zu Beginn in die Zukunft investieren müssen. Denn die bei chronischen Beschwerden notwendige Erstanamnese ist nicht nur der zeit-, sondern auch der kostenaufwändigste Termin. Gleichzeitig dient sie aber auch als Grundlage für alle Folgebehandlungen, so dass ein solcher Aufwand nicht noch einmal auf Sie zukommen wird.

Eine Erstanamnese kostet je nach Zeitaufwand zwischen € 120,- und maximal € 150,- (Kinder bis 12 Jahre entsprechend weniger), Akut- und Folgebehandlungen werden bei einer Behandlungsdauer von z.B. 30 Minuten mit € 35,- bzw. € 40,- berechnet.

Für die offene Sprechstunde rechnen Sie mit einem Betrag zwischen ca. € 25,00 und € 40,00, je nach Untersuchungs- und Repertorisationsaufwand.

Für konkrete Informationen zu den Preisen bestimmter Leistungen oder auch zu Zahlungsmodalitäten nehmen Sie bitte persönlichen Kontakt mit mir auf.

Grundlage meiner Preisgestaltung ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) von 1985/2002, sie gilt gleichermaßen für Selbstzahler wie für privat versicherte Patienten.

Info für gesetzlich versicherte Patienten

Gesetzliche Versicherungen erstatten Heilpraktikerleistungen grundsätzlich nicht. Möglicherweise ist für Sie der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung sinnvoll. Hier sollten Sie vor allem auf die Erstattung des Höchstsatzes innerhalb des GebüH bzw. analog zum Schwellenwert der GOÄ achten.

Info für privat versicherte Patienten

Die Praxispreise orientieren sich an der Erstattungspraxis der meisten PKV in Anlehnung an die GOÄ, d.h. am 2,3-fachen Schwellenwert mit Ausnahme der Ziffer 2 (homöopathische Anamnese), die im Gebührenverzeichnis eine Sonderstellung einnimmt. Hierzu macht das GebüH in der Ausgabe von 2002 folgende Anmerkung: „die angegebenen Beträge stellen statistische Durchschnittswerte für einen 30-minütigen Zeitaufwand dar“.

Einige PKV und die staatlichen Beihilfestellen erstatten Heilpraktikerleistungen jedoch nur bis zum unteren GebüH-Rahmen (d.h. € 15,40 für die Ziffer 2) und/oder sehen leider im oben genannten Passus trotz zugesagter Erstattung bis zum oberen GebüH-Rahmen keinen Anlass, die Beträge mit dem tatsächlich erbrachten Zeitaufwand zu multiplizieren.

Abhängig von Ihren Vertragsbedingungen müssen Sie also eventuell einen Teil der Kosten selbst tragen.

Sollten darüber hinaus unerwartete Erstattungsprobleme auftreten, stehe ich Ihnen als Mitglied im Verband Klassischer Homöopathen Deutschlands (VKHD) gerne zur Seite.